Die Uhr tickt … immer lauter

Ja, sicherlich haben Gastronomen und Betreiber von gastronomischen Einrichtung in diesen Tagen ganz andere Probleme als an zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen (TSE) zu denken. Dennoch hält das Finanzamt zwingend an der Einführung der TSE-Pflicht fest, die seit 01.01.2020 für elektronische Registrierkassen und PC-Kassen gilt.

Nach einer ersten Galgenfrist bis zum 30.09.2020, nicht alle Anbieter konnten bis zum eigentlichen Einführungstermin zertifizierte TSE zur Verfügung stellen, verlängert das Finanzamt nun die sogenannte Nichtbeanstandungsfrist bis zum 31.03.2021 erneut.

Aber Achtung, die verlängerte Frist gilt nur für diejenigen, die bereits eine TSE bestellt haben, die aber nachweislich noch nicht verfügbar ist. Allerdings bedarf es dafür keines gesonderten Antrages, lediglich auf Verlangen des Finanzamtes muss ein Bestellnachweis vorgelegt werden.

Da Bistro-Cash in der aktuellen Version 5.x die TSE von Swissbit (USB, µSD, SD) seit Nov./ Dez. 2020 unterstützt, empfehlen wir das umgehende Update Ihrer BISTROTAB Kasse auf die Anforderungen des Finanzamtes.

Die Anschaffungskosten für die TSE stellen lt. Bundesfinanzministerium sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar.